Denkmalschutz wird von vielen Menschen mitfühlend als schwere Bürde empfunden, besonders von jenen, denen ein Denkmal gehört und die laut Gesetz als „Verpflichtete“ dafür zu sorgen haben, dass es nicht in sich zusammenklappt. Dieses Verpflichtetsein lässt bei Denkmal-Eigentümern oft eine Seelenlage entstehen, die mit „Betroffen-Sein“ besser erfasst ist.
Denkmalschutz ist aber nicht als Strafe für die Eigentümer gedacht, sondern gilt dem Objekt, dem Haus, der Gang-Bude. Und solange der Eigentümer ein Privatmensch ist, sitzt ihm das Gesetz im Nacken. In schweren Fällen scheut die Behörde sogar nicht davor zurück, den „Verpflichteten“ per Abfassen und Versenden eines „Blauen Briefs“ dienstlich an seine Pflichten zu erinnern. Wenn der Eigentümer aber die Stadt selbst ist, was dann? Blaue Briefe verschicken, an wen?
Der Fall des vor sich hin rottenden Rathaus-Hofs gibt zu denken: Hier hat die Stadt den Denkmalschutz selbst beantragt und sich selbst „bewilligt“. Und zwar ausnahmsweise in weiser Voraussicht: Die Pläne um die Zukunft des leer stehenden Postgebäudes bzw. Grundstücks waren Anlass, ein paar rote Linien zu ziehen. Wie berechtigt das war, zeigte sich, als wenig später die Investoren der Düsseldorfer Comfort-AG, vertreten durch die Herren Ingenhoven und Kahlen, das P&C-Kaufhaus durchsetzten. Ihre Planung sah einen gestreckten Klotz an der Westseite des Markts bis zum Marienwerkhaus vor. Gern gab die Stadt dafür das sechsgeschossige Stadthaus samt Grundstück wegen angeblicher statischer Mängel aus der Hand.
Als der Marienkirchen-Vorstand signalisierte, dass man bereit sei, sein ehrwürdiges Gemeindezentrum zu verkaufen, um einer großzügigen, zukunftsträchtigen Neubebauung nicht im Wege zu stehen, war auch die angrenzende Rathaus-Erweiterung der Nachkriegsjahre mit dem Innenhof tangiert.