Gespräch über ein mögliches Bürgerbegehren Neues Buddenbrookhaus

am Mittwoch, 27. November 2024 um 20:00 Uhr in der Location 25, Hartengrube 25

Auf der öffentlichen Sprechersitzung im Oktober wurde über den Umgang mit dem Beschluss der Bürgerschaft zum Neuen Buddenbrookhaus diskutiert.

Es ist ein großer Erfolg der BIRL, dass der Gewölbekeller aus dem 13. Jahrhundert nicht für eine neue Treppe zerstört werden darf. Unsere weiteren Forderungen fanden leider kein Gehör. Mit der Denkmalsubstanz wird weiterhin zerstörerisch umgegangen:

  • So ist der Abbau der Fassade Mengstraße 6 weiterhin geplant
  • Es sind Ausbohrungen der mittelalterlichen Pfeiler im großen Stil vorgesehen
  • Auf die Auto-Durchfahrt in den Hof soll nicht verzichtet werden
  • Die überhöhte Dachkonstruktion Mengstraße 4 ist weiterhin geplant

Dabei gibt es Alternativen: eine Sanierung im Bestand könnte günstiger und schneller durchgeführt werden. Dadurch könnten die aktuell kalkulierten Baukosten von 45 Mio.€ gesenkt und eine schnellere Baufertigstellung, deutlich vor 2031, erreicht werden.

  • Soll der Bürgerschaftsbeschluss durch ein Bürgerbegehren korrigiert werden?
  • Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen bei einem Bürgerbegehren erfüllt werden?
  • Welche Unterstützer würden hierbei zusammenarbeiten?